Zur Begründung bringt er vor, dass er seit der Trennung von seiner Ex-Ehefrau die Kinder in alternierender Obhut zu 50 % betreue. Folglich stehe ihm unter dem Aspekt der Rechtsgleichheit der gleiche Abzug (gemeint Kinderabzug) wie seiner Ex-Ehefrau zu. Die alternierende Obhut bei Trennung und Scheidung sei seit dem Jahr 2017 im Gesetz