C. Mit Schreiben vom 11. September 2019 (eingegangen am 18.9.2019) hat der Rekurrent bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekus und sinngemäss Beschwerde gegen die Einspracheentscheide erhoben. Er beantragt, dass ihm für die beiden Kinder je der hälftige Kinderabzug zu gewähren sei. Weiter beantragt der Rekurrent, dass die bernische Steuerpraxis zu ändern und an den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen und verfassungskonform zu gestalten sei. Dies unter Auferlegung der Verfahrenskosten an die Steuerverwaltung. Zur Begründung bringt er vor, dass er seit der Trennung von seiner Ex-Ehefrau die Kinder in alternierender Obhut zu 50 % betreue.