Eheschutzgesuch vom 26. November 2018 festgehalten. In der Steuererklärung pro 2017 deklarierte der Rekurrent geleistete Alimente an die Ex-Ehefrau in Höhe von CHF 20'042.-- und machte den Kinderabzug für die beiden Kinder geltend. Weiter deklarierte er Kinderdrittbetreuungskosten in Höhe von CHF 2'770.--.