2.4 Wirtschaftliches Alter Nachdem die Steuerverwaltung im Einspracheverfahren das wirtschaftliche Alter der Objektteile "Heubühne", "Unterstand" und "Lager" von 37 auf 70 Jahre erhöht hat, ist dieses Kriterium im vorliegenden Verfahren nicht mehr umstritten. Der Delegation sind beim Augenschein keine offensichtlichen Unrichtigkeiten aufgefallen. Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass sich das wirtschaftliche Alter auf das Jahr 1998 bezieht, dem Bezugsjahr der letzten allgemeinen Neubewertung. Daher weist der separate Unterstand (Objekt Nr. 5) ein wirtschaftliches Alter von bloss zwei Jahren auf (vgl. entsprechende Bemerkung des Rekurrenten in der Einsprache,