2.3 Übrige Noten Aufgrund des vorstehend Ausgeführten ist die Delegation der Auffassung, dass die nicht Wohnzwecken dienenden Objekte und Objektteile nicht mit einer Note für die Wohnlage, sondern mit einer solchen für die Geschäftslage versehen sein müssen. Diese misst sich nicht in erster Linie an der aktuellen Nutzung (Pferdepension), sondern an dem, was vor Ort möglich und zulässig ist. Gemessen an den Kriterien, die für die Benotung einer Geschäftslage in Ziff.