Beim Augenschein hat sich gezeigt, dass wesentliche Teile des Hauptgebäudes dieser Erwerbstätigkeit dienen, namentlich der Pferdestall (Objektteil 5), die Heubühne (Objektteil 3) und das Lager (Objektteil 6). Die Delegation kommt daher zum Schluss, dass das Hauptgebäude mit der Note 2 zu bewerten ist. Trotz der Grösse des Ökonomieteils erscheint die Note 1 nicht als angemessen, dazu ist die gewerbliche Nutzung zu wenig intensiv. Unbestritten ist die Note 1 für den separaten Unterstand als Nebenbaute (Objekt Nr. 5).