Der Rekurrent, der gemäss seinen Angaben zu 70 % einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, betreibt auf dem zu bewertenden Grundstück eine Pferdepension und etwas Pflanzenbau. Gemäss den mit dem Rekursschreiben eingereichten Belegen erzielte er damit in den Jahren 2015 bis 2018 Bruttogewinne zwischen CHF 29'000.-- und CHF 47'000.--. Damit liegt eine selbstständige (Neben)Erwerbstätigkeit vor. Beim Augenschein hat sich gezeigt, dass wesentliche Teile des Hauptgebäudes dieser Erwerbstätigkeit dienen, namentlich der Pferdestall (Objektteil 5), die Heubühne (Objektteil 3) und das Lager (Objektteil 6).