Demgegenüber ist die Note 3 angebracht, wenn die Nebenräume überwiegend privaten Tätigkeiten oder als blosse Abstellfläche dienen. Auch das Vermieten von Flächen an Dritte zu Aufbewahrungszwecken, bspw. für Boote oder Wohnwagen (ohne kommerzielle Warenlager mit beträchtlichem Verkehrsaufkommen), führt noch nicht zu einer gewerblichen Nutzung.