2.2 Benotung Gebäudeart Laut Ziff. 2.1.4 der Bewertungsnormen wird die Gebäudeart mit einem Wert zwischen 1 und 5 berücksichtigt. Dabei ist die tiefste Note u.a. für Wohnhäuser mit vier oder mehr Wohnungen, für Gewerbebetriebe oder Nebenbauten vorgesehen, während die Höchstnote bei sehr komfortablen Einfamilienhäusern (Villen) angewendet wird. Die in den Bewertungsnormen aufgeführten Gebäudetypen sind indes nicht abschliessend und verstehen sich als Richtlinie.