Aus diesem Grund hat die Delegation der Steuerrekurskommission am 30. Januar 2020 nur diejenigen Grundstückteile in Augenschein genommen, die für die Beurteilung der Gebäudeart relevant sind. Hingegen hat sie darauf verzichtet, die Wohnung (an der gemäss Zusatzprotokoll Z 9 [pag. 97] seit langem keine wesentlichen baulichen Veränderungen vorgenommen worden sind) zu betreten. 5. Die Delegation der Steuerrekurskommission ist in ihrem Protokoll über den Augenschein vom 30. Januar 2020 zu folgenden Feststellungen und Schlüssen gelangt (Auszug):