Die Steuerverwaltung führte am 20. Juni 2019 einen zweiten Augenschein durch und nahm zahlreiche Korrekturen an den Bewertungskriterien vor, die sich zum grössten Teil zugunsten des Rekurrenten auswirkten. So wurden ein Treibhaus (Objekt Nr. 7) und ein Hühnerstall (Objektteil 4 des Objekts Nr. 6) vollumfänglich aus der Bewertung entfernt, das wirtschaftliche Alter der Teilobjekte "Heubühne", "Unterstand" und "Lager" von 37 auf 70 Jahre erhöht, die Anzahl Raumeinheiten (RE) der Wohnung von 8.9 auf 8.1 RE reduziert und mehrere Flächen der übrigen Objektteile und Objekte angepasst. Im Rekursverfahren beantragt der Rekurrent nur noch eine tiefere Note