In der detaillierten und gut dokumentierten Einsprache vom 21. Oktober 2018 beanstandete der Rekurrent diverse Punkte der am 24. September 2018 eröffneten Bewertung. Die Steuerverwaltung führte am 20. Juni 2019 einen zweiten Augenschein durch und nahm zahlreiche Korrekturen an den Bewertungskriterien vor, die sich zum grössten Teil zugunsten des Rekurrenten auswirkten.