Die Delegation hat aufgrund des Augenscheins sowie anhand der vorhandenen Unterlagen die von der Steuerverwaltung vorgenommene Neubewertung überprüft. Das Protokoll des Augenscheins ist dem Rekurrenten und der Steuerverwaltung mit Postaufgabe vom 20. Februar 2020 eröffnet worden. H. Die Steuerverwaltung hat sich nicht zum Augenschein-Protokoll geäussert. Der Rekurrent hat mit Schreiben vom 9. März 2020 erklärt, mit den im Protokoll festgehaltenen Feststellungen und Schlussfolgerungen einverstanden zu sein. Auf die Vorbringen der Parteien in den genannten Rechtsschriften wird, sofern für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Ausführungen Bezug genommen.