D. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent mit Eingabe vom 13. September 2019 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt, dass das Bauernhaus für die Gebäudeart mit der Note 2 anstatt 3 zu versehen sei. Zur Begründung bringt der Rekurrent vor, dass er im fraglichen Gebäude gewerbsmässig eine Pferdepension betreibe. Dies führe gemäss den einschlägigen Rechtsnormen zwingend zur beantragten Note 2. E. Die Steuerverwaltung hat sich am 17. Oktober 2019 vernehmen lassen und die Abweisung des Rekurses beantragt. Sie erachtet die Note 3 für die Gebäudeart als korrekt.