B. Nachdem der Rekurrent im Jahr 2016 den Unterstand erweitert hatte, wurde das Grundstück durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (Steuerverwaltung), neu geschätzt. Nach einem Augenschein, der am 4. Juli 2018 durch einen von der Steuerverwaltung beauftragten Schätzer vorgenommen worden war, wurde mit Verfügung vom 24. September 2018 (Akten Vorinstanz, pag. 117) ein amtlicher Wert von CHF 604'020.-- eröffnet, gültig ab dem Steuerjahr 2016. Zuvor hatte der amtliche Wert seit dem Steuerjahr 2010 CHF 153'920.-- betragen (pag.