A. Das Grundstück B.________ Gbbl. Nr. 1.________, ist seit dem 24. April 2003 (Grundbucheintrag) im Alleineigentum von A.________ (Rekurrent). Auf dem Grundstück befinden sich ein Bauernhaus (Gebäude-Nr. 1.________; Baujahr gemäss Rekurrent 1842), bestehend aus einem Wohn- und einem Ökonomieteil, sowie ein im Jahr 1999 erstellter offener Unterstand (Gebäude-Nr. 1.a______). Die einzige Wohnung im Bauernhaus wird von den Eltern des Rekurrenten bewohnt.