4. Mit vom 22. Mai 2020 datierten und an die Steuerverwaltung adressierten Schreiben beantragen die Rekurrenten u.a., dass für ihre Liegenschaft E.________ Gbbl. Nr. 1.________ in den Veranlagungen der Steuerjahre 2014 bis 2018 ein tieferer amtlicher Wert sowie ein tieferer Eigenmietwert festgesetzt werde. Die Rekurrenten machen geltend, dass es gemäss einem Urteil des Bundesgerichts unzulässig sei, ihre Photovoltaik-Anlage im amtlichen Wert und im Eigenmietwert zu berücksichtigen.