(BGer 2C_504/2009 vom 15.4.2010, E. 3.3 mit Hinweisen). Vorliegend ist nicht ansatzweise zu erkennen, weshalb die im Kreisschreiben 28 (bzw. dem Kommentar dazu) enthaltene Regelung bezüglich Addition von Anteilen gemeinsam besteuerter Ehegatten für die Gewährung oder Nichtgewährung des Pauschalabzugs für Minderheitsbeteiligungen sachwidrig oder unangemessen wäre. Hinzu kommt, dass sich die rechtliche Grundlage für den von den Rekurrenten beanspruchten Pauschalabzug ebenfalls aus dem Kreisschreiben 28 ergibt; weshalb dieses konsequenterweise auch für dessen Anwendbarkeit im Einzelfall heranzuziehen ist.