-6- kurrenten für die Steuerjahre 2014 bis 2016 (und auch für das hier nicht zu beurteilende Steuerjahr 2017) aufgrund des erst per 31. Juli 2018 aufgelösten gemeinsamen Haushalts gemeinsam zu veranlagen. Dass die aufgrund der addierten Einkommen und Vermögenswerte festgesetzten Steuern auf beide Ehegatten aufgeteilt werden, hat – wie ebenfalls in E. 2.1 bereits ausgeführt – nichts mit der eigentlichen Veranlagung zu tun, sondern mit dem Wegfall der gemeinsamen und solidarischen Haftung beider Ehegatten für den gesamten Steuerbetrag.