-4- (pag. 235) Gebrauch gemacht hatten, sandte die Steuerverwaltung am 1. Juli 2019 beiden Rekurrenten je einen Vorabdruck der geplanten Einspracheentscheide zu (pag. 211 ff.) und gewährte ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese blieb ungenutzt, weshalb die Steuerverwaltung am 3. September 2019 die mit dem Vorabdruck übereinstimmenden Einspracheentscheide eröffnete. Im Verlauf des Einspracheverfahrens erhielten die Rekurrenten somit ausreichend Gelegenheit, ihre Eingabe zu ergänzen und sich zum Sachverhalt zu äussern.