-3- 2.1 Zu klären ist zunächst die verfahrensrechtliche Stellung der Rekurrenten. In den Jahren 2014 bis 2016 lebten die verheirateten Rekurrenten in einem gemeinsamen Haushalt an der D.________strasse 7 in E.________. Der gemeinsame Haushalt wurde (erst) per 31. Juli 2018 aufgehoben (die Rekurrentin wohnt immer noch an der genannten Adresse). Für die hier zu beurteilenden Steuerjahre 2014, 2015 und 2016 sind die Rekurrenten demnach gemeinsam zu veranlagen (Art. 10 Abs. 1 i.V.m.