C. Mit Eingabe vom 8. September 2019 haben die Rekurrenten gegen diese Einspracheentscheide Rekurs an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragen im Wesentlichen, dass der Steuerwert ihrer Beteiligung an der C.________ AG um einen Abzug für Minderheitsanteile reduziert werde. Zur Begründung wird ausgeführt, dass beide Ehegatten als separate Steuersubjekte zu betrachten seien. Zusätzlich stellen die Rekurrenten die Rechtmässigkeit der von der Vorinstanz gewährten Frist zur Einreichung der Einsprache infrage.