B. Gegen sämtliche Veranlagungsverfügungen erhoben die Rekurrenten am 15. Juni 2019 Einsprache (pag. 244) und beantragten Anpassungen in Zusammenhang mit der beruflichen und der gebundenen privaten Vorsorge. In einer weiteren Eingabe, datiert vom 28. Juni 2019 (pag. 235), machten die Rekurrenten zum einen höhere Steuerschulden geltend und beantragten zum anderen, dass der Steuerwert ihrer Beteiligung an der C.________ AG reduziert werde. Die Einsprache wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheiden vom 3. September 2019 teilweise gutgeheissen, in Bezug auf den Steuerwert der Beteiligung jedoch abgewiesen (pro 2014: pag. 185 ff., pro 2015: pag. 97 ff., pro 2016: pag.