A. A.________ (Rekurrent) und B.________ (Rekurrentin; zusammen: Rekurrenten) teilten der Gemeinde E.________ am 20. Juli 2018 mit, dass sie per 31. Juli 2018 ihren gemeinsamen Haushalt aufheben würden und ab Steuerjahr 2018 getrennt zu veranlagen seien (Akten Vorinstanz, pag. 232 und 234). Mit Verfügungen vom 20. Mai 2019 wurden die Rekurrenten von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), gleichzeitig für die Steuerjahre 2014, 2015 und 2016 veranlagt.