6.5 Zusammenfassend gelangt die Steuerrekurskommission zum Ergebnis, dass die Steuerverwaltung im Rahmen der zu beurteilenden ausserordentliche Neubewertung den Sachverhalt korrekt ermittelt hat. Der aufgrund dieser Feststellungen errechnete neue amtliche Wert von CHF 867'200.-- übersteigt den bis anhin geltenden von CHF 837'300.-- jedoch nur um 3.6 %. Weil die 10 %-Regel auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar ist, bleibt der bisherige amtliche Wert auch für die Steuerperioden ab 2016 in Kraft. Der Rekurs ist demnach gutzuheissen.