Publikationen > Merkblätter > Einkommens- und Vermögenssteuern" [besucht am 23.3.2020]). Gemäss dessen Ziff. 5 fallen unter den Begriff "Umbau" der Abbruch und Neuaufbau von Gebäudeteilen sowie Grundrissveränderungen. Selbst wenn, wie in E. 5.1 hiervor ausgeführt, die amtliche Bewertung und die Unterscheidung von werterhaltenden und wertvermehrenden Liegenschaftskosten keinen direkten Zusammenhang aufweisen, ist ein (einigermassen) einheitliches Verständnis der verwendeten Begriffe anzustreben. Vorliegend sind keine Umbauten im Sinn des Merkblatts 5 vorgenommen worden.