Erst bei einer allgemeinen Neubewertung wird das wirtschaftliche Alter nach oben angepasst (vorliegend um 22 Jahre bei der Neubewertung 2020). Dieser Hinweis findet sich, wie weitere Erläuterungen zum wirtschaftlichen Alter, in Ziff. 2.3 des Augenschein- Protokolls. Weitere Ausführungen dazu erübrigen sich.