5.4 Weiter erklärt der Rekurrent mit Blick auf das wirtschaftliche Alter, er fühle sich "nicht gerecht behandelt". Er bemängelt, dass Schäden am Unterdach und an mehreren Fenstern nicht berücksichtigt würden. Schäden machen eine Liegenschaft freilich nicht älter. Dementsprechend wird im Rahmen einer ausserordentlichen Neubewertung das wirtschaftliche Alter nicht erhöht, es sei denn, das bis anhin geltende erweise sich als offensichtlich unrichtig nach Art. 181 Abs. 4 StG. Erst bei einer allgemeinen Neubewertung wird das wirtschaftliche Alter nach oben angepasst (vorliegend um 22 Jahre bei der Neubewertung 2020).