Der Rekurrent bringt nichts vor, was dieser Einschätzung widersprechen würde. In Bezug auf den Anbau (Carnozet) ist zu präzisieren, dass im Augenschein-Protokoll tatsächlich nur der Hauptraum mit 1.0 RE und die Nasszelle mit 0.2 RE erwähnt werden, der Anbau insgesamt jedoch (wie bis anhin) 1.5 RE umfasst, wie der Rekurrent anmerkt (siehe Aufnahmeprotokoll, pag. 21: "Keller, Weinkeller" 0.0 RE, "Vorraum m. Spültrog" 0.3 RE, "WC, Lav." 0.2 RE, "Carnozet-Zimmer" 1.0 RE).