-7- 3. Schlussfolgerungen Nach dem Gesagten würde für das Grundstück C.________ Gbbl. Nr. 1.________ grundsätzlich ein amtlicher Wert von CHF 867'200.-- resultieren, entsprechend dem Einspracheentscheid (Details siehe Anhang). Die Delegation, insbesondere die Sachverständige, ist der Ansicht, dass dieser Wert unter einem im Jahr 2016 erzielbaren Verkaufserlös liegt und damit den Verkehrswert als obere Grenze des amtlichen Werts nicht übersteigt.