In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen der für das laufende Jahr vorgesehenen allgemeinen Neubewertung die aufgrund der 10 %-Regel aufgeschobenen Anpassungen am wirtschaftlichen Alter (sowie an allfälligen weiteren Bewertungsfaktoren) umgesetzt werden. Danach wird das wirtschaftliche Alter um 22 Jahre (Differenz zwischen 2020 und 1998) erhöht werden.