Das Bestimmen des wirtschaftlichen Alters ist anspruchsvoll und mit beträchtlichen Unsicherheiten verbunden. Dementsprechend verfügen die Schätzer hierbei über einen grossen Ermessensspielraum. Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Schätzer nicht nur für jede Hauptgruppe das Alter geschätzt hat, sondern detaillierter vorgegangen ist, indem er bei den Installationen nach Heizung, Elektro, Küche und Sanitär differenziert hat (vgl. pag. 50, Rückseite). Die Delegation erachtet das so festgesetzte wirtschaftliche Alter von 13 Jahren als im Rahmen des Ermessensspielraums liegend.