Im Einspracheverfahren machte die Steuerverwaltung die vom Schätzer berücksichtigten Reduktionen beim Rohbau 2 (von 25 auf 22 Jahre) und beim Ausbau (von 20 auf 10 Jahre) rückgängig. Sie begründet dies damit, dass diese Reduktionen auf mehrere, seit dem Augenschein vom 14. November 2001 (massgeblich für die bis anhin gültige Bewertung) vorgenommene Renovationen zurückzuführen seien, die aber insgesamt den amtlichen Wert nicht um mehr als 10 % zu erhöhen vermögen, weshalb sie in der ausserordentlichen Neubewertung pro 2016 nicht zu berücksichtigen seien (vgl. E. 1.2 hiervor).