Weiter erachtet die Delegation die Bewertung der Küche mit total 1.3 RE als an der oberen Grenze des Zulässigen liegend. Auch der vergleichsweise dunkle und feuchte Raum im unterirdischen Anbau (Carnozet) ist mit 1.0 RE eher hoch, das dortige WC/Lavabo mit 0.2 RE dafür tief bewertet worden. Diese Feststellungen würden sich teilweise zu Gunsten und teilweise zu Ungunsten des Rekurrenten auswirken, halten sich im Ergebnis jedoch die Waage. Es handelt sich zudem nicht um offensichtliche Unrichtigkeiten, die zwingend nach Art. 181 Abs. 4 StG zu korrigieren wären.