Die zweite nach dem Augenschein vom 24. Oktober 2018 vorgenommene Veränderung an der Raumaufnahme betrifft die fünf Zimmer im Obergeschoss, die bis anhin mit insgesamt 5.0 RE aufgeführt waren. Der Schätzer hat die Räume neu ausgemessen und die dabei festgestellte Anzahl m2 auf dem Aufnahmeprotokoll nachgetragen. Die gemessenen Flächen entsprechen insgesamt 5.1 RE laut Tabelle 3.1 der Bewertungsnormen. Im Einspracheverfahren hat die Steuerverwaltung diese Anpassung pro 2016 rückgängig gemacht, weil es sich dabei um eine Korrektur einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Sinn von Art. 181 Abs. 4 StG handle, die sich erst ab dem Steuerjahr 2019 auswirke.