H. Die Steuerverwaltung hat sich nicht zum Augenschein-Protokoll geäussert. Der Rekurrent hat mit Schreiben vom 5. März 2020 detailliert zum Protokoll Stellung genommen. Auf die Vorbringen der Parteien in den genannten Rechtsschriften wird, sofern für den Entscheid von Bedeutung, in den nachstehenden Ausführungen Bezug genommen. Die Steuerrekurskommission zieht in Erwägung: