D. Gegen den Einspracheentscheid hat der Rekurrent mit Eingabe vom 5. September 2019 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben und den Verzicht auf die Neubewertung beantragt. Zusätzlich zu den bereits in der Einsprache vorgebrachten Argumenten kritisiert der Rekurrent den Einspracheentscheid der Steuerverwaltung in mehrerer Hinsicht. E. Die Steuerverwaltung hat sich am 14. Oktober 2019 vernehmen lassen und die Abweisung des Rekurses beantragt. Sie erachtet die vorgenommene Neubewertung als korrekt.