C. Gegen die Verfügung vom 3. Januar 2019 erhob der Rekurrent mit Eingabe vom 24. Januar 2019 Einsprache (pag. 9 f.) und beantragte, auf die Erhöhung des amtlichen Werts zu verzichten. Er brachte im Wesentlichen vor, dass die Sanierung der Nasszellen keine Wertvermehrung zur Folge habe. Zudem sei das wirtschaftliche Alter in unverständlicher Weise reduziert worden. Ohne einen weiteren Augenschein vorzunehmen, hiess die Steuerverwaltung die Einsprache mit Entscheid vom 14. August 2019 teilweise gut und setzte den amtlichen Wert pro 2016 auf CHF 867'200.-- fest (pag. 1 ff.).