B. Im Jahr 2016 traten gravierende Schäden an Wasserleitungen und Kanalisation auf, die das Haus zeitweise unbewohnbar machten. Im Rahmen der Reparaturarbeiten liess der Rekurrent die beiden Badezimmer im Erd- und Obergeschoss erneuern. Daraufhin wurde das Grundstück durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (Steuerverwaltung), neu geschätzt. Nach einem Augenschein, der am 24. Oktober 2018 durch einen von der Steuerverwaltung beauftragten Schätzer vorgenommen worden war, wurde mit Verfügung vom 3. Januar 2019 (Akten Vorinstanz, pag. 44) ein amtlicher Wert von CHF 893'900.-- eröffnet, gültig ab dem Steuerjahr