A. Das Grundstück C.________ Gbbl. Nr. 1.________, ist seit dem 29. Januar 2008 (Grundbucheintrag) im Alleineigentum von A.________ (Rekurrent), der es am 6. Juni 1997 gemeinsam mit seiner früheren Ehefrau erworben hatte. Auf dem Grundstück befindet sich ein freistehendes Einfamilienhaus mit angebauter Garage (Gebäude-Nr. 1.________; Baujahr laut Rekurrent 1957). Ein zweiter, unterirdischer, Anbau (ohne Gebäude-Nr.) wurde vom früheren Eigentümer als Weinkeller und Carnozet genutzt. Die Liegenschaft wird vom Rekurrenten und seiner Ehefrau bewohnt.