1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern wird teilweise gutgeheissen und der Nettoertrag des Grundstücks D.________ Gbbl. Nr. 1-1 pro 2018 auf CHF 6'142.-- festgesetzt. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen. 2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer wird vollumfänglich gutgeheissen und der Nettoertrag des Grundstücks D.________ Gbbl. Nr. 1-1 pro 2018 auf CHF 2'994.- - festgesetzt. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgewiesen.