__ AG (Liegenschaftsverwaltung) vom 14.2.2019 (Beilage 11 zum verbesserten Rekursschreiben) sind die Nebenkosten für die fragliche Wohnung mit CHF 2'534.05 aufgeführt. Dieselbe Heiz- und Betriebskostenabrechnung liegt dem ursprünglichen Rekursschreiben bei, zusammen mit einem weiteren Dokument der Liegenschaftsverwaltung, das ebenfalls vom 14.2.2019 datiert und den Titel "Heiz- und Nebenkostenabrechnung - Beleg für Steuererklärung" trägt. Darin ist vermerkt, dass von den Gesamtnebenkosten nur 73.72 % steuerabzugsberechtigt seien, ausmachend CHF 1'868.15.