Mit verbesserter Eingabe vom 5. September 2019 beantragt der Rekurrent die Korrektur des Nettoertrages auf CHF 3'943.50 für die kantonalen Steuern und auf CHF 2'993.50 für die direkte Bundessteuer. Er macht geltend, dass vom korrigierten kantonalen Mietwert von CHF 14'150.-- Heizkosten von CHF 1'532.35, Nebenkosten von CHF 2'534.05, Betriebskosten von CHF 2'661.85 sowie Kosten für eine Einstellhalle von CHF 56.25, insgesamt ausmachend CHF 6'784.50, abzuziehen seien. Abzüglich der Liegenschaftssteuer von CHF 304.-- sowie des Baurechtszinses von CHF 3'118.-- ergebe dies einen Nettomietertrag von CHF 3'943.50.