F. Gegen die Einspracheentscheide hat der Rekurrent mit Schreiben vom 19. August 2019 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und sinngemäss Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer erhoben. Mit verbesserter Eingabe vom 5. September 2019 beantragt der Rekurrent die Korrektur des Nettoertrages auf CHF 3'943.50 für die kantonalen Steuern und auf CHF 2'993.50 für die direkte Bundessteuer.