-2- E. Mit Schreiben vom 9. Juli 2019 (pag. 52) erklärte die Steuerverwaltung, mangels neuer Beweise an ihrem Vorbescheid vom 24. Juni 2019 festzuhalten. Mit auf den 20. August 2019 vordatierten Einspracheentscheiden (pag. 59-53) hiess sie die Einsprache teilweise gut, womit der Nettoertrag des Grundstücks für die kantonalen Steuern unverändert auf CHF 7'898.--, für die direkte Bundessteuer jedoch neu auf CHF 7'116.-- festgesetzt wurde. Das steuerbare Einkommen des Rekurrenten betrug somit CHF 105'339.-- (kantonale Steuern) bzw. CHF 115'960.-- (direkte Bundessteuer).