C. Am 13. Mai 2019 erhob der Rekurrent Einsprache gegen die Veranlagungsverfügungen (pag. 39-37). Er stellte sich auf den Standpunkt, dass die Mietzinseinnahmen CHF 13'200.-- betrügen und in diesem Mietzins alle Kosten und Nebenkosten enthalten seien. Gehe man vom (kantonalen) Mietwert von CHF 14'150.-- aus und ziehe man das Total der Kosten von CHF 4'466.65 ab, resultiere ein Betrag von CHF 9'683.35, wovon zusätzlich in der Steuererklärung einzeln deklarierte Kosten von insgesamt CHF 6'084.-- (CHF 3'118.-- Baurechtszinsen, CHF 2'662.-- Betriebs- und Verwaltungskosten und CHF 304.-- Liegenschaftssteuer) abgezogen werden müssten.