Die Änderungen begründete sie damit, dass ein Vorzugsmietzins vorliege und daher der deklarierte Mietzins durch den höheren Eigenmietwert zu ersetzen sei. Dadurch ergab sich für das Grundstück ein steuerbarer Nettoertrag von CHF 7'898.-- (Kanton) bzw. CHF 9'826.-- (Bund).