B. Mit Verfügungen vom 20. Mai 2019 (pag. 36-31) veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region ________ (Steuerverwaltung), den Rekurrenten für die Steuerperiode 2018 auf ein steuerbares Einkommen von CHF 105'339.-- (kantonale Steuern) bzw. CHF 118'670.-- (direkte Bundessteuer). Die Steuerverwaltung korrigierte den für das Grundstück deklarierten Mietertrag von CHF 8'733.-- auf CHF 14'150.-- (Kanton) bzw. CHF 16'560.-- (Bund) (pag. 33 und 31). Die Änderungen begründete sie damit, dass ein Vorzugsmietzins vorliege und daher der deklarierte Mietzins durch den höheren Eigenmietwert zu ersetzen sei.