Mit Blick auf die Erwägungen kann aber ergänzend festgehalten werden, dass auch der im Zuge einer Heizungserneuerung mit Einbau von Wärmekollektoren (vgl. Gesprächsnotiz der Steuerverwaltung, pag. 11) pro 2019 festgelegte Eigenmietwert betreffend den Bundessteuerwert noch deutlich unter dem Marktmietwert liegt und der kantonale Eigenmietwert, bei im Übrigen gleichen Voraussetzungen wie vorliegend, mit rund 73 % des Marktmietwerts wohl durchaus noch als massvoll festgelegt zu gelten hätte.