11. Die Rekurrenten bringen abschliessend vor, dass der Eigenmietwert ihrer Liegenschaft nach 2015 noch zweimal erhöht worden sei und nun betreffend die kantonalen Steuern CHF 18'300.-- und betreffend die direkte Bundessteuer CHF 21'690.-- betrage. Da die Eigenmietwerte pro 2016 bis 2019 nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind, ist darauf nicht weiter einzugehen. Mit Blick auf die Erwägungen kann aber ergänzend festgehalten werden, dass auch der im Zuge einer Heizungserneuerung mit Einbau von Wärmekollektoren (vgl. Gesprächsnotiz der Steuerverwaltung, pag.